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Köln, Haltererlaubnis, Hunde, Sachkundenachweis, Anträge, Unterlagen




Wichtige Informationen zur Anmeldung von Hunden bestimmter Rassen in Köln
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Köln



Gewünschtes einfach anklicken:


Hunde bestimmter Rassen in Köln
Für den Umgang mit Hunden der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden gelten § 4 mit Ausnahme von Absatz 2 und die §§ 5 bis 8 entsprechend, soweit in Absatz 2 und 3 nichts Abweichendes bestimmt ist.
Abweichend von § 5 Abs. 3 Satz 3 kann die Verhaltensprüfung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Abweichend von § 6 Abs. 2 kann die Sachkundebescheinigung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erteilt werden.


Haltungserlaubnis für einen Hund bestimmter Rassen in Köln
Wenn Sie einen Hund folgender Rassen haben, dann benötigen Sie eine Erlaubnis zur Hundehaltung:

- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napolitano
- Rottweiler
- Tosa Inu
Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

Hinweis:
Laut Landeshundegesetz werden diese Tiere als 'Hunde bestimmter Rassen' bezeichnet.

Das Landeshundegesetz in Nordrhein Westfalen finden Sie ....hier


Anträge für die Haltungserlaubnis für einen Hund bestimmter Rassen in Köln
Die Anträge für die Haltungserlaubnis zum down loaden finden Sie auf
www.stadt-koeln.de

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Benötigte Unterlagen für den Antrag der Haltungsanzeige in Köln
- Anmeldeformulare
- Vollendung des 18. Lebensjahres / Personalausweis
- Sachkundenachweis
- Zuverlässigkeitsprüfung
- Haftpflichtversicherung
- Fälschungssichere Kennzeichnung durch Mikrochip
- zusätzlich Anmeldepflicht beim Kassen- und Steueramt
- Halter muss in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen


Sachkundenachweis in Köln
nachzuweisen durch Vorlage einer Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes oder eines anerkannten Sachverständigen bzw. einer anerkannten sachverständigen Stelle. Die Sachkunde ist auch von jeder benannten Aufsichtsperson, die den Hund neben dem Hundehalter führt, beizubringen.

Die erforderliche Sachkunde (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) besitzt, wer über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen gefährlichen Hund so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
Der Nachweis der Sachkunde ist durch eine Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes zu erbringen.
Als sachkundig nach Absatz 1 gelten
a. Tierärztinnen und Tierärzte sowie Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundes-
iiiiiiTierärzteordnung,
b. Inhaber eines Jagdscheines oder Personen, die die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt
iiiiiihaben,
c. Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a oder b des
iiiiiiTierschutzgesetzes zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden iiiiiibesitzen,
d. Polizeihundeführerinnen und Polizeihundeführer,
e. Personen, die aufgrund einer Anerkennung nach § 10 Abs. 3 berechtigt sind,
iiiiiiSachkundebescheinigungen zu erteilen.

Den Sachkundenachweis in Köln finden Sie ....hier

Infos zu den Sachverständigen für den Sachkundenachweis in Nordrhein Westfalen mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmm finden Sie ....hier


Führungszeugnis nach Belegart R in Köln
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat die Halterin oder der Halter eines gefährlichen Hundes ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes zu beantragen.
Unberührt bleibt die Befugnis der zuständigen Behörde, die nach dem Bundeszentralregistergesetz zuständige Registerbehörde um Erteilung eines Führungszeugnisses auch der Belegart R zu ersuchen.
In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 3 und 4 kann von der Halterin oder dem Halter die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Gutachtens verlangt werden.


Zuverlässigkeit in Köln
Die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) besitzen in der Regel Personen nicht, die insbesondere wegen
- vorsätzlichen Angriffs auf das Leben oder die Gesundheit
- Vergewaltigung
- Zuhälterei
- Land- oder Hausfriedensbruchs
- Widerstandes gegen die Staatsgewalt
- einer gemeingefährlichen Straftat
- oder einer Straftat gegen das Eigentum oder das Vermögen,
- einer Straftat des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Hunden (§ 143 StGB),
- einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat,
- einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz
- das Waffengesetz
- das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
- das Sprengstoffgesetz oder
- das Bundesjagdgesetz
rechtskräftig verurteilt worden sind, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind.
In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher die Person auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.

Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen ferner in der Regel Personen nicht, die insbesondere
- gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes,
- des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes
- des Waffengesetzes
- des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
- des Sprengstoffgesetzes oder
- des Bundesjagdgesetzes verstoßen haben,
- wiederholt oder schwerwiegend gegen Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen haben,
- auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung
iiiiBetreute nach § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind oder
- trunksüchtig oder rauschmittelsüchtig sind.


Haftpflichtversicherungsnachweis in Köln
Die Halterin oder der Halter eines gefährlichen Hundes ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und in Höhe von zweihundertfünfzigtausend Euro für sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
Die Hundehaftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von
500.000 Euro für Personenschäden und
250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen.

Nachweis für die Microchipkennzeichnung in Köln
Im Rahmen der Microchippung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprehenden Microchipnummer.
Diese müssen Sie der Haltungsanzeige befügen.
Wenn Ihr Hund noch nicht gechippt ist ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt werden.
Aus dem Tierheim geholte Hunde sind immer gechippt.
Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen.

Weiter Informationen zur Microchipkennzeichnung finden Sie....hier

Volljährigkeit des Hundehalters/ der Hundehalterin in Köln
Die antragstellende Person (Halterin/Halter) muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wenn eine andere Person den Hund ausführt, muss diese ebenfalls das 18. Lebensjahr
vollendet haben.

Artgerechte und ausbruchsichere Unterbringung des Hundes in Köln
Innerhalb eines befriedeten Besitztums sind gefährliche Hunde so zu halten, dass sie dieses gegen den Willen der Halterin oder des Halters nicht verlassen können.
Hier müssen Sie nachweisen, das Sie die tierschutzrechtlichen Bestimmungen zur Hundehaltung, wie z. B.
bei der Zwingerhaltung die Mindestgröße des Zwingers einhalten.
Weiterhin müssen Sie nachweisen können, dass Sie die nötigen Sicherungsmaßnahmen für Ihr Grundstück, Ihre Wohnung oder den Zwinger getroffen haben, um ein Entweichen und Entlaufen Ihres Hundes zu verhindern.
Die Prüfung wird vor Ort durch das Amt für öffentliche Ordnung und das Veterinäramt
vorgenommen, dafür fallen aber keine zusätzlichen Gebühren an.

Erlaubnis in Köln
Für Erwerb und Haltung dieser Hunde ist gemäß § 4 Abs. 1 LHundG NRW eine Erlaubnis
(noch vor dem Erwerb!)erforderlich.

Nachweis des besonderen öffentlichen oder privaten Interesses an der Hundehaltung in Köln
Was ist ein "Öffentliches und Privates Interesse"?
Wer ein "öffentliches Interesse" nachweisen muss, der muss belegen können, dass die Haltung eines gefährlichen Hundes mit einem gewissen Nutzen für die Allgemeinheit verbunden ist.
Das öffentliche Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn Sie Ihren Hund aus einem Tierheim übernommen haben.
Ein privates Interesse an der Hundehaltung hingegen kann zum Beispiel anerkannt werden, wenn es erforderlich ist, Ihr Grundstück durch einen Hund bewachen zu lassen.

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Zuständige Dienststelle in Köln für die Anmeldung bestimmter Hunde

Ordnungsamt in Köln
Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten

Dienstgebäude
Adresse
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln

Postanschrift
Amt für öffentliche Ordnung in Köln
Postfach 10 35 64
50475 Köln

Telefon
0221 / 221-35099
Fax
0221 / 221-26146

Servicenummer Hundehaltung
Telefon
0221 / 221-22097

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Ordnungsamt in Köln
Montag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch, 8 bis 12 Uhr
Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung

Verkehrsanbindungen an das Ordnungsamt in Köln
Haltestelle: Kalk Kapelle - rollstuhlgerecht
Stadtbahn-Linien: 1, 9
Bus-Linie: 159

Haltestelle: Kalk Post - nicht rollstuhlgerecht
Stadtbahn-Linien: 1, 9
Bus-Linie: 159

Haltestelle: Trimbornstraße - nicht rollstuhlgerecht
S-Bahn-Linien: S12 und S 13
Regionalbahn-Linie RB 25



Veterinäramt in Köln

Dienstgebäude
Adresse
Liebigstraße 120
50823 Köln

Postanschrift
Veterinäramt Köln
Postfach 10 35 64
50475 Köln

Telefon
0221 / 221-26211
Fax
0221 / 221-26588

Sprechzeiten/Öffnungszeiten von dem Veterinäramt in Köln
Dienstag und Freitag 8 bis 12 Uhr

Verkehrsanbindungen an das Veterinäramt in Köln
Haltestelle:Nußbaumerstraße
Stadtbahn-Linien: 5, 13

Haltestelle: Liebigstraße/Geldernstraße
Bus-Linie: 148

Haltestelle: Köln-Nippes:
S-Bahn-Linien: S 11, S 12

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Pflichten im Zusammenhang mit der Hundehaltung in Köln

Körperliche Konstitution
Beim Ausführen des Hundes müssen Sie in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine
führen zu können.
Dasselbe gilt auch für eine von Ihnen beauftragte Aufsichtsperson.

Weitergabe/Überlassung des Hundes in Köln
Sie dürfen Ihren Hund nur an Personen weitergeben oder ihn überlassen, die die
Erlaubnisvoraussetzungen erfüllen.
Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Mitführen der Erlaubnis in Köln
Die Erlaubnis müssen Sie beim Spazierengehen immer mitführen.

Genereller Maulkorb- und Anleinzwang in Köln
Der Hund darf nur mit Maulkorb (Hunde ab Vollendung des 6. Lebensmonats) und Leine (höchstens 1,5 m Länge) ausgeführt werden.


Informationen zur Befreiungsgenehmigung vom Maulkorb und Anleinzwang in Köln
Als Nachweis muss die Halterin/der Halter mit dem Hund beim Veterinäramt einen Verhaltenstest absolvieren bzw. bis zum 24. Lebensmonat die regelmäßige, mindestens alle zwei Wochen erfolgende Teilnahme an einer Junghundeausbildung nachweisen.
Bei Hunden gemäß § 10 LHundG NRW werden auch die Verhaltenstests eines anerkannten Sachverständigen oder einer sachverständigen Stelle anerkannt.
Der Antrag ist formlos zu stellen.
Über den Antrag kann erst entschieden werden, wenn die Erlaubnis zur Hundehaltung erteilt worden ist.

Weitere Informationen rund um die Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Köln
wie z.B.:

  • Mitführverbot von Hunden in Köln
  • Anleinpflicht in den Grünanlagen der Stadt Köln
  • Anleinpflicht für alle Hunde in Köln
  • Maulkorbpflicht für Hunde in Köln
  • und vieles andere mehr

mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmfinden Sie .... hier

Den Verhaltenstest in Köln finden Sie ....hier


Gleichzeitige Führen von mehren Hunden in Köln
Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden oder Hunden bestimmter Rassen ist nicht zulässig. 
Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden kann.

Steuerpflicht in Köln
Unabhängig von der Haltungserlaubnis müssen Sie ihren Hund auch steuerlich anmelden.

Vorsprache im Ordnungsamt in Köln
Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich, kann jedoch im Einzelfall notwendig sein (zum Beispiel bei Unklarheiten im Antrag).
Sie erhalten dann eine Benachrichtigung vom Ordnungsamt.

Gebühren der Haltungserlaubnis in Köln
Für jeden Hund bedarf es einer separaten Genehmigung.
Die Verwaltungsgebühr beträgt für die erste beantragte Genehmigung
90 Euro,
für jede weitere Genehmigung
60 Euro.
Falls der Hund aus einem Tierheim übernommen wird, ist jeweils die Hälfte der genannten Verwaltungsgebühr fällig.
Für Umschreibungen der Genehmigung infolge eines Wohnungswechsels wird eine Gebühr in Höhe von
20 Euro erhoben.
Mit Überprüfung der ausbruchssicheren Unterbringung vor Ort erhöht sich die Gebühr auf
50 Euro.
Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden

Ordnungwidrigkeiten in Köln
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen
1. § 2 Abs. 1 einen Hund nicht so hält, führt oder beaufsichtigt, dass von diesem keine
iiiiiiGefahr für Menschen oder Tiere ausgeht,
2. § 2 Abs. 2 Hunde nicht an der Leine führt,
3. § 4 Abs. 3 den Zutritt zu dem befriedeten Besitztum nicht gestattet oder Feststellungen
iiiiiinicht duldet,
4. § 5 Abs. 1 gefährliche Hunde oder Hunde im Sinne des § 10 Abs. 1 nicht so hält, dass
iiiiiidiese ein befriedetes Besitztum nicht gegen den Willen der Halterin oder des Halters iiiiiiverlassen können,
5. § 5 Abs. 2 Satz 1 gefährliche Hunde oder Hunde im Sinne des § 10 Abs. 1 nicht angeleint
iiiiiioder nicht an einer geeigneten Leine führt,
6. § 5 Abs. 2 Satz 3 gefährlichen Hunden oder Hunden im Sinne des § 10 Abs. 1 keinen
iiiiiiMaulkorb oder eine in der Wirkung vergleichbare Vorrichtung anlegt,
7. § 5 Abs. 4 Satz 1 als Halterin oder Halter nicht in der Lage ist, einen gefährlichen Hund
iiiiiisicher an der Leine zu halten oder zu führen,
8. § 5 Abs. 4 Satz 2 als Aufsichtsperson einen gefährlichen Hund oder Hund im Sinne des §
iiiiii10 Abs. 1 führt, ohne die Voraussetzungen dafür zu erfüllen,
9. § 5 Abs. 4 Satz 3 einen gefährlichen Hund einer Person überlässt, die die
iiiiiiVoraussetzungen des § 5 Abs. 4 Satz 2 nicht erfüllt,
10. § 5 Abs. 4 Satz 4 gleichzeitig mehrere gefährliche Hunde führt,
11. § 5 Abs. 5 einen gefährlichen Hund oder einen Hund im Sinne des § 10 Abs. 1 hält,
iiiiiniobwohl der für die Haltung des gefährlichen Hundes erforderliche iiiiiinHaftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht,
12. § 5 Abs. 6 einen gefährlichen Hund oder einen Hund nach § 10 Abs. 1 an Personen
iiiiiniabgibt, die nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügen,
13. § 8 Abs. 1 oder 2 Anzeige- oder Mitteilungspflichten nicht erfüllt,
14. entgegen § 9 Satz 2 nicht sicherstellt, dass eine Verpaarung seines gefährlichen Hundes
iiiiininicht erfolgt,
15. § 10 Abs. 1 die danach maßgeblichen Anforderungen des § 5 Abs. 4 nicht beachtet,
16. § 11 Abs. 1 die Haltung von Hunden im Sinne dieser Vorschrift nicht anzeigt,
17. § 11 Abs. 2 Satz 1 einen Hund hält, ohne der zuständigen Behörde die dort genannten
iiiiiinHaltungsvoraussetzungen nachgewiesen zu haben,
18. § 11 Abs. 6 einen großen Hund unangeleint führt.
Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung zur Unfruchtbarmachung nach § 9 Satz 3 oder einer Anordnung nach § 12 zuwider handelt oder diese nicht befolgt.


Bußgelder in der Hundehaltung in Köln
Der Bußgeldrahmen für Ordnungswidrigkeiten, z.B. das unangeleinte Führen eines Hundes, wurde im Vergleich zur ehemaligen Landeshundeverordnung NRW vervielfacht und beträgt jetzt bis zu 100.000 €.
Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 und 2 können mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Hunde, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 oder Absatz 2 bezieht, können unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eingezogen werden.
Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die zuständige Behörde im Sinne des § 13 dieses Gesetzes.
Vom Maulkorb- oder Anleinzwang können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Diese kann erteilt werden, wenn Sie mit Ihrem Hund einen Verhaltenstest erfolgreich absolvieren.


Rechtliche Grundlagen zur Hundehaltung in Köln
siehe
§§ 10 und 4 Landeshundegesetz Nordrhein - Westfalen (LHundG NRW)

Das Landeshundegesetz in Nordrhein Westfalen finden Sie ....hier


Zuständige Stelle in Köln
Ordnungsamt in Köln, siehe oben


Infos zur Haltungsanzeige für grosse Hunde in Köln finden Sie ....hier

Infos zur Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund in Köln finden Sie ....hier

Weitere Informationen zu den Kampfhunden in Köln finden Sie .... hier

Ausführliche Informationen rund um die Hundesteuer in Köln finden Sie ... hier

Das Einfuhrverbot für gefährliche Hunde finden Sie ....hier



Weitere interessante Informationen rund um den Hund finden Sie hier unter

Informationen rund um die Hundegesundheit finden Sie .... hier

Hundelexikon - Hundekrankheiten finden Sie .... hier

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Hundelexika - Erste Hilfe für den Hund finden Sie .....hier

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Kennwort: Köln - Hunde bestimmter Rassen


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