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Wichtige Informationen zur Hundesteuer in Köln
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Köln
Gewünschtes einfach anklicken:
Hundesteuer in Köln
Hundesteueramt in Köln
Kassen- und Steueramt in Köln
Dienstgebäude
Adresse
Athener Ring 4
(Stadthaus Chorweiler)
50765 Köln
Postanschrift
Kassen- und Steueramt in Köln
Postfach 10 35 51
50475 Köln
Telefon
0221 / 221-21686
Fax
0221 / 221-21845
Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt in Köln
Montag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 16 Uhr
und nach vorheriger Vereinbarung bis 18 Uhr
Mittwoch, 8 bis 12 Uhr
Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Freitag, 8 bis 12 Uhr
Verkehrsanbindungen an das Kassen- und Steueramt in Köln
Haltestelle: Chorweiler:
Stadtbahn-Linie: 15
Bus-Linien: 120, 121, 122, 125, 126 und 127
S-Bahn-Linie: S 11
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Höhe der Hundesteuer in Köln
für jeden gehaltenden Hund in Köln 156 Euro im Jahr
Fälligkeit und Festsetzung der Hundesteuer in Köln
Die zu entrichtende Steuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt.
Die Festsetzung gilt bis zur Erteilung eines geänderten Steuerbescheides.
Die Steuer wird halbjährlich am 01. April für den Zeitraum Januar bis Juni und am
01. Oktober für den Zeitraum Juli bis Dezember mit der Hälfte des Jahresbetrages
fällig.
Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides ist die Steuer über das Kalenderjahr hinaus zu den gleichen Fälligkeitsterminen weiter zu entrichten.
Bei der erstmaligen Festsetzung ist die Steuer für das laufende Halbjahr innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides zu entrichten, wenn der Bescheid weniger als einen Monat vor dem Fälligkeitszeitpunkt nach Satz 1 oder wenn er nach diesem Zeitpunkt bekannt gegeben wird.
Das gleiche ist der Fall, wenn die Steuer für Erhebungszeiträume vor dem laufenden Halbjahr festgesetzt wird.
Wer einen bereits in einer anderen Gemeinde versteuerten Hund erwirbt oder mit einem solchen Hund zuzieht oder wer an Stelle eines abgeschafften, abhanden gekommenen oder verstorbenen Hundes einen neuen Hund erwirbt, kann die Anrechnung der nachweislich gezahlten, nicht erstatteten Steuer auf die für den selben Zeitraum zu entrichtende Steuer verlangen.
Soweit die Steuerpflicht nicht für ein volles Kalenderjahr besteht, beträgt die Steuer für jeden Monat der Steuerpflicht ein Zwölftel des Jahresbetrages.
Für Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches - Sozialhilfe - wird die Steuer auf Antrag auf 60,00 EUR jährlich ermäßigt, jedoch nur für einen Hund. Der Antrag auf Steuerermäßigung ist innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme des Hundes, bei bereits versteuerten Hunden innerhalb von vier Wochen nachdem der die Steuerermäßigung begründende Tatbestand eingetreten ist, beim Kassen- und Steueramt der Stadt Köln zu stellen.
Bei fristgerechter Antragstellung wird die Steuerermäßigung vom Ersten des Monats an gewährt, in dem der Ermäßigungsgrund eingetreten ist.
Bei verspäteter Antragstellung wird die Steuerermäßigung vom Ersten des der Antragstellung folgenden Monats an gewährt. Sie gilt vorbehaltlich der Regelung des Abs. 3 Satz 2 für 12 Monate und wird auf Antrag bei Nachweis des Ermäßigungsgrundes jeweils um weitere 12 Monate verlängert.
Fallen die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung weg, so ist dies innerhalb von vier Wochen nach dem Wegfall dem Kassen- und Steueramt der Stadt Köln anzuzeigen. Die Steuer ist dann ab dem Ersten des Monats, der dem Wegfall folgt, wieder in voller Höhe zu erheben.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
Bei Hunden, die dem Halter aus einem Wurf einer von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund sechs Monate alt geworden ist.
In den Fällen des § 2 Abs. 3 Satz 2 beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des Monats, in dem der Zeitraum von drei Monaten überschritten worden ist.
Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund nachweislich
veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt.
Bei Wegzug eines Hundehalters aus Köln endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.
Bei verspäteter Anzeige (§ 8 Abs.2) und fehlendem Nachweis über die Beendigung der Hundehaltung in Köln endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Anzeige beim Kassen- und Steueramt der Stadt Köln eingeht.
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Hundesteuermarke in Köln
Die Stadt Köln, Kassen- und Steueramt, übersendet für jeden angemeldeten Hund eine Hundemarke.
Die jeweils gültige Marke ist außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes von dem Hund sichtbar zu tragen.
Der Hundehalter ist verpflichtet, den Beauftragten der Stadt Köln die gültige Hundemarke auf Verlangen vorzuzeigen.
Andere Gegenstände, die der Hundemarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden.
Ersatz Hundesteuermarke in Köln
Bei Verlust der Hundemarke ist der Hundehalter verpflichtet, dies dem Kassen- und Steueramt der Stadt Köln schriftlich mitzuteilen.
Er erhält in diesem Fall eine neue Hundemarke.
Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Sie müssen nicht persönlich erscheinen.
Senden Sie eine schriftliche Mitteilung per Post an das Kassen- und Steueramt Köln und vergessen Sie nicht das Kassenzeichen anzugeben. Emails werden laut Mitteilung eines Hundebesitzers nicht akzeptiert.
Sie erhalten dann eine neue Hundemarke.
Postanschrift
Kassen- und Steueramt in Köln
Postfach 10 35 51
50475 Köln
Benötigt werden
Angabe des Kassenzeichens (laut Steuerbescheid)
Name und Anschrift des Halters
Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Köln
Der Ersatz einer Hundesteuermarke in der Stadt Köln ist zur Zeit kostenlos.
Anmeldung der Hunde in Köln
Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von vier Wochen nach der Aufnahme oder – wenn der Hund aus dem Wurf einer von ihm gehaltenen Hündin stammt – innerhalb von vier Wochen, nachdem der Hund sechs Monate alt geworden ist, beim Kassen- und Steueramt der Stadt Köln anzumelden.
In den Fällen des § 2 Abs. 3 muss die Anmeldung innerhalb von vier Wochen nach dem Tage, an dem der Zeitraum von drei Monaten überschritten worden ist und in den Fällen des § 5 Abs. 1 Satz 4 innerhalb vier Wochen nach Zuzug erfolgen.
Bei der Anmeldung sind sämtliche im gemeinsamen Haushalt lebenden Haushaltsangehörigen anzugeben.
Die Anmeldepflicht nach Absatz 1 und 2 gilt auch für Hunde, die nicht von natürlichen Personen oder nicht aus persönlichen Zwecken gehalten werden.
Abmeldung der Hunde in Köln
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von vier Wochen, nachdem er ihn veräußert
oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder gestorben ist oder nachdem der Halter aus der Stadt Köln weggezogen ist, beim Kassen- und Steueramt der Stadt Köln schriftlich abzumelden.
Mit der Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke bzw. Hundemarke an das
Kassen- und Steueramt der Stadt Köln zurückzugeben.
Im Falle der Abgabe des Hundes sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift des neuen Hundehalters anzugeben.
Im Falle der Abgabe von Welpen bis zum Alter von sechs Monaten sind ebenfalls der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben.
Die Abmeldepflicht nach Absatz 1 und 2 gilt auch für Hunde, die nicht von natürlichen Personen oder nicht aus persönlichen Zwecken gehalten werden.
Ummeldung der Hunde in Köln
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeidne unverzüglich schriftlich mitteilen.
Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Köln
Alle erforderlichen Formulare können Sie sich im Internet herunterladen auf
www.stadt-koeln.de
Schicken Sie diese bitte an folgende Adresse
Kassen und Steueramt
Stadthaus Chorweiler
Athener Ring 4
50765 Köln
Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Köln
Zur Anmeldung der Hunde in Köln
Bei der Anmeldung des Hundes ist die Hunderasse anzugeben.
Bei Mischlingen sind mindestens zwei Hunderassen mitzuteilen.
Liegt eine Kreuzung mit einem gefährlichen Hund gemäß § 2 Abs. 3 vor, ist diese Hundegruppe immer anzugeben.
- ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
oder von laufender Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.
- ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw.
des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
die besondere Ausbildung des Hundes
Zur Abmeldung der Hunde in Köln
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig
Aufgrund der Abmeldung wird die Hundesteuer ggf. anteilig für das laufende Jahr berechnet und evtl. zuviel gezahlte Beträge erstattet
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Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung und Hundesteuerermäßigung in Köln
Steuerbefreiung und Steuerermäßigung (Steuervergünstigung) wird nur gewährt, wenn Hunde, für die die Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet sind, der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei nicht bestraft worden ist und für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind.
Der Antrag auf Steuerermäßigung in der Stadt Köln
ist innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme des Hundes oder wenn für den Hund bei bereits Hundesteuer bezahlt wird innerhalb von vier Wochen nachdem die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung vorliegen, beim Kassen- und Steueramt der Stadt Köln zu stellen.
Bei fristgerechter Antragstellung wird die Steuerermäßigung vom
Ersten des Monats an gewährt, in dem der Ermäßigungsgrund eingetreten ist.
Sollte man erst später einen Antrag stellen erhält man dann auch die Ermäßigung erst später!
Hundesteuerbefreiung in Köln
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt
(a) für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe schwerbehinderter Personen dienen, soweit nach den Vorschriften des Schwerbehindertengesetzes ein Grad der Behinderung von 100 % festgestellt wurde.
Diese Voraussetzung ist durch die Vorlage des Schwerbehindertenausweises bzw. des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes nachzuweisen.
Die Steuerbefreiung wird lediglich für einen Hund und nur dann gewährt, wenn der Hund aufgrund seiner besonderen Ausbildung geeignet ist, die Schwerbehinderung zu mildern.
(b) für Hunde, die von einer natürlichen Person gehalten werden, aber regelmäßig als Rettungshunde bei einer staatlich anerkannten und/oder im öffentlichen Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisation eingesetzt sind und eine von der Stadt Köln anerkannte Ausbildung und Prüfung einer solchen Hilfsorganisation abgelegt haben oder sich in der Ausbildung zum Rettungshund befinden.
Der regelmäßige Einsatz im Rettungshundewesen ist von der betreibenden Organisation mindestens einmal im Kalenderjahr sowie auf Anforderung durch das Kassen- und Steueramt der Stadt Köln schriftlich nachzuweisen.
Der Antrag auf Steuerbefreiung nach Abs. 1 ist innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme des Hundes, bei bereits versteuerten Hunden innerhalb von vier Wochen nachdem der die Steuerbefreiung begründende Tatbestand eingetreten ist, beim Kassen- und Steueramt der Stadt Köln zu stellen. Bei fristgerechter Antragstellung wird die Steuerbefreiung vom Ersten des Monats an gewährt, in dem der Befreiungsgrund eingetreten ist.
Bei verspäteter Antragstellung wird die Steuerbefreiung vom Ersten des der Antragstellung folgenden Monats an gewährt.
Wird die rechtzeitig beantragte Steuerbefreiung für einen neu im Haushalt aufgenommenen Hund abgelehnt, so wird die Steuer nicht erhoben, wenn der Hund binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des ablehnenden Bescheides wieder abgeschafft wird.
Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Diese gilt nur für den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist.
Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung weg, so ist dies innerhalb von vier Wochen nach Wegfall dem Kassen- und Steueramt der Stadt Köln anzuzeigen.
Die Steuer ist dann ab dem Ersten des Monats, der dem Wegfall des Befreiungsgrundes folgt, wieder in voller Höhe zu erheben.
Hundesteuerermässigung in Köln
Steuerermäßigung wird auf Antrag gewährt für
Für Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches - Sozialhilfe - wird die Steuer auf Antrag auf 60,00 Euro jährlich ermäßigt, jedoch nur für einen Hund.
Der Antrag auf Steuerermäßigung ist innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme des Hundes, bei bereits versteuerten Hunden innerhalb von vier Wochen nachdem der die Steuerermäßigung begründende Tatbestand eingetreten ist, beim Kassen- und Steueramt der Stadt Köln zu stellen.
Bei fristgerechter Antragstellung wird die Steuerermäßigung vom Ersten des Monats an gewährt, in dem der Ermäßigungsgrund eingetreten ist.
Bei verspäteter Antragstellung wird die Steuerermäßigung vom Ersten des der
Antragstellung folgenden Monats an gewährt. Sie gilt vorbehaltlich der Regelung des Abs. 3 Satz 2 für 12 Monate und wird auf Antrag bei Nachweis des Ermäßigungsgrundes jeweils um weitere 12 Monate verlängert.
Härtefallregeln in Köln
Die Hundesteuer kann nach Maßgabe des § 222 der Abgabenordnung (AO) auf Antrag ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.
Wenn die Einziehung der Hundesteuer nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre, kann sie nach Maßgabe der §§ 163 und 227 der AO auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden.
Zuschuss für Tierheim Hunde in Köln
Wer einen Hund aus den Tierheimen Köln Dellbrück und Zollstock aufnimmt erhält einen Zuschuss zur Hundesteuer bis zu einem Höchstjahresbetrag von 156,00 EUR von der Stadt Köln.
Einen Antrag hierzu erhält man beim jeweiligen Tierheim in Köln.
Der Antrag muss an das Kassen- und Steueramt Köln gesandt werden.
Informationen zur Bezuschussung für Tierheim Hunde in Köln
Der Zuschuss wird auf Antrag für jeden Hund gewährt, der aus den Tierheimen Köln-Dellbrück oder Köln-Zollstock übernommen wird.
Der Hund ist gleichzeitig beim Kassen- und Steueramt anzumelden.
Der Zuschuss wird zur Zeit in Höhe von höchstens 156,00 Euro gewährt.
Näheres ergibt sich aus dem Bewilligungsbescheid, der zusammen mit dem Hundesteuerbescheid erteilt wird.
Der Zuschuss wird mit der festzusetzenden Hundesteuer verrechnet.
Keine Gewährung von Hundesteuerermässigung in Köln ,wenn
Leider wurden dazu keine Angaben gefunden.
Die Hundesteuersatzung von Köln finden Sie .......hier
Bussgelder bei Verstößen in Köln
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des § 4 Abs. 4 Satz 1, § 8 und § 9 dieser Satzung können gemäß §§ 17 und 20 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) als Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.
Nicht entfernen von Hundekot kostet 35 Euro.
Bei einer Verunreinigung von anderen Bereichen, zum Beispiel von Kinderspielplätzen, droht sogar ein Bußgeld von bis zu 250 Euro !
Verstöße gegen die Anleinpflicht 30 Euro
Auszug aus der Kölner Strassenordnung
Tiere
Den Haltern oder Führern von Tieren ist es untersagt, die in § 1 genannten Anlagen und Einrichtungen - mit Ausnahme besonders ausgewiesener Plätze - durch Tiere, insbesondere durch Hunde, verunreinigen zu lassen.
Bei Verunreinigungen ist der Halter/Führer des Tieres zur unverzüglichen Beseitigungverpflichtet.
Das Mitführen von Tieren auf Spiel- und Bolzplätzen ist untersagt.
Mitführverbot von Hunden in Köln
In folgenden Bereichen dürfen Sie Ihren Hund in Köln nicht mitführen:
im Botanischen Garten,
im Forstbotanischen Garten,
in den Vogelschauen und Wildparks,
auf ausgewiesenen Spielwiesen,
auf ausgewiesenen Liegewiesen,
auf in öffentlichen Grünflächen gelegenen Spiel- und Bolzplätzen,
auf Friedhöfen,
auf Spielplätzen
Anleinpflicht in den Grünanlagen der Stadt Köln
Ob Sie Ihren Hund anleinen müssen, ist abhängig nach der Kategorie, zu der Ihr Hund gehört!
In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen.
Für sogenannte Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch nicht.
Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
Für sogenannte Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch nicht.
Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.
Das trifft nicht auf Diensthunde der Bundes- und Landesbehörden sowie auf Diensthunde der Gemeinden und Gemeindeverbände zu.
Anleinpflicht für alle Hunde in Köln
In folgenden Bereichen müssen alle Hunde zur Vermeidung von Gefahren an einer geeigneten Leine geführt werden (§ 2 Absatz 2 LHundG NRW):
- in Fußgängerzonen
- Haupteinkaufsbereichen
- andere innerörtliche Bereiche
- Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
- in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
- einschließlich Kinderspielplätzen
iiiimit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
- bei öffentlichen Versammlungen
- in Aufzügen
- bei Volksfesten
- und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
- in öffentlichen Gebäuden,Schulen und Kindergärten.
Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche Hundekategorie, nicht möglich!
Das trifft nicht auf Diensthunde der Bundes- und Landesbehörden sowie auf Diensthunde der Gemeinden und Gemeindeverbände zu.
Ausführliche Informationen zu der Anleinpflicht in Köln finden Sie .... hier
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Zuständiges Amt in Köln
Ordnungsamt in Köln
Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten
Dienstgebäude
Adresse
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Postanschrift
Amt für öffentliche Ordnung in Köln
Postfach 10 35 64
50475 Köln
Telefon
0221 / 221-35099
Fax
0221 / 221-26146
Servicenummer Hundehaltung
Telefon
0221 / 221-22097
Öffnungszeiten/Sprechzeiten Ordnungsamt in Köln
Montag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch, 8 bis 12 Uhr
Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung
Verkehrsanbindungen an das Ordnungsamt in Köln
Haltestelle: Kalk Kapelle - rollstuhlgerecht
Stadtbahn-Linien: 1, 9
Bus-Linie: 159
Haltestelle: Kalk Post - nicht rollstuhlgerecht
Stadtbahn-Linien: 1, 9
Bus-Linie: 159
Haltestelle: Trimbornstraße - nicht rollstuhlgerecht
S-Bahn-Linien: S12 und S 13
Regionalbahn-Linie RB 25
Was sind gefährliche Hunde? - Definition
Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.
Als gefährliche Hunde gelten in Köln Hunde der Rassen
Pittbull Terrier,
American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier
und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.
Im Einzelfall gefährliche Hunde sind
1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität iiiiiiausgebildet,gezüchtet oder gekreuzt worden sind,
2. Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder iiiiiiauf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist,
3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung iiiiiianlässlich einer strafbaren Handlung geschah,
4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,
5. Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen iiiiiiwordenizu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher iiiiiiUnterwerfungsgestik gebissen haben,
6. Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere iiiiiihetzen, beißen oder reißen.
iiiiiiDie Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde iiiiiinach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt.
Weitere Informationen zu Kampfhunden in Köln finden Sie .... hier
Ausführliche Informationen rund um den Hund finden Sie auch unter
Ratgeber - gesunde Ernährung für Hunde finden Sie ...hier
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Mit Urteil vom 12.Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das
Landgericht (LG) in Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links,
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