Köln, Stadt, Hundespaziergang,in Wald und Flur,Schutzgebiet
Wichtige Informationen zu Unterwegs mit Hunden in Wald und Flur in Köln
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Köln
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Unterwegs in Wald und Flur mit Hunden aus Köln
Die Bedürfnisse von Hunden, Halterinnen und Haltern sowie ihrer Umgebung passen nicht immer zueinander.
Vor allem Jägerei und Landwirtschaft haben Probleme mit freilaufenden Hunden.
Zwar besteht in freier Landschaft, etwa auf Feldwegen, keine Verpflichtung, Ihren Hund anzuleinen, zur gegenseitigen Rücksichtnahme und um Beeinträchtigungen und Schäden zu vermeiden, sollten Sie Ihren Hund aber nur von der Leine lassen, wenn er gehorsam ist.
Verhalten in Schutzgebieten
Durch frei herumlaufende Hunde werden wildlebende Tiere stark beunruhigt.
Im Extremfall kann dadurch eine Abwanderung gefährdeter Tierpopulationen ausgelöst werden.
Landschafts- und Naturschutzgebiete, in denen verschiedene Regeln gelten, sind entsprechend ausgeschildert.
In Landschaftsschutzgebieten müssen Sie Ihren Hund zwar nicht immer an der Leine führen, aber Sie müssen verhindern, dass er
- in Gebüschen
- Feldgehölzen
- im Wald
- und an den Ufern stehender oder fließender Gewässer
wildlebende Tiere aufschreckt oder gar jagt.
Insofern wird empfohlen, Ihren Hund in Landschaftsschutzgebieten generell anzuleinen.
In Naturschutzgebieten hingegen ist das Anleinen durchweg Pflicht, es gibt keine Ausnahmen!
Verhalten in der 'freien Landschaft'
Wenn Sie private Wege und Pfade, Wirtschaftswege, Feldraine, Böschungen, Öd- und Brachflächen oder andere, landwirtschaftlich nicht genutzte Flächen betreten, dann geschieht dies immer auf eigene Gefahr.
Und beachten Sie bitte:
außerhalb geschlossener Ortschaften und befriedeter Grundstücke ist Jagdgebiet.
Jägerinnen und Jäger müssen hier Hege- und Sorgepflichten beachten, das gehört zu ihren gesetzlichen Aufgaben.
Bei der Erfüllung ihrer Pflichten sind sie auf die Unterstützung aller Mitbürgerinnen und Mitbürger angewiesen, insbesondere derer, die einen Hund ausführen.
Leider berichten Jägerinnen und Jäger häufig über Hunde, die Wild hetzen.
Vor allem Kaninchen und Hasen sind hiervon betroffen.
Streng genommen können wildernde Hunde abgeschossen werden.
Es ist also nicht ausgeschlossen, dass Ihr Hund von Jägerin oder Jäger als wildernd eingeschätzt wird, wenn er Wild verfolgt oder reißt und Sie selbst gerade außer Sichtweite sind.
Schon deshalb empfehlen wir auch hier, dass Ihr Hund im Jagdgebiet außerhalb von Wegen an der Leine geführt werden sollte.
Auf den Wegen kann er frei "bei Fuß" geführt werden, wenn er ständig unter Ihrer Aufsicht bleibt.
Verhalten auf landwirtschaftlichen Flächen
Mit der Verrichtung ihres "Geschäftes" und durch das Apportieren von Stöcken verursachen Hunde Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen.
Wird ein Stock zum Beispiel auf eine eingesäte Parzelle geworfen, kann durch das Laufen des Hundes der Aufwuchs der Pflanzen zerstört werden.
Eine Bewirtschaftung dieser Flächen wird dadurch erheblich erschwert oder sogar unmöglich gemacht.
Es entsteht damit ein wirtschaftlicher Schaden.
Es ist nicht auszuschließen, dass Sie für diese Schäden haftbar gemacht werden (§ 834 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB).
Bitte sorgen Sie also dafür, dass Ihr Hund auf Landwirtschaftsflächen nicht frei herumläuft!
Zuständiges Amt/Dienststelle
Ordnungsamt in Köln
Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten
Dienstgebäude
Adresse
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Postanschrift
Amt für öffentliche Ordnung in Köln
Postfach 10 35 64
50475 Köln
Telefon
0221 / 221-35099
Fax
0221 / 221-26146
Servicenummer Hundehaltung
Telefon
0221 / 221-22097
Öffnungszeiten/Sprechzeiten Ordnungsamt in Köln
Montag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch, 8 bis 12 Uhr
Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung
Verkehrsanbindungen an das Ordnungsamt in Köln
Kalk Kapelle - rollstuhlgerecht
Stadtbahn-Linien: 1, 9
Bus-Linie: 159
Haltestelle: Kalk Post - nicht rollstuhlgerecht
Stadtbahn-Linien: 1, 9
Bus-Linie: 159
Haltestelle: Trimbornstraße - nicht rollstuhlgerecht
S-Bahn-Linien: S12 und S 13
Regionalbahn-Linie: RB 25
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